Allgemeine Geschäftsbedingungen Gruppen- und Veranstaltungsbuchungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag mit dem Hotel LinderHof Erfurt
Stand Mai 2024
- Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen, von Hotelzimmern zur Beherbergung im Zusammenhang mit diesen, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer oder Räume sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abgedeckt werden muss, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande; diese sind Vertragspartner.
- Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
- Bei Gruppenbuchungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen, sollen Teilnehmerlisten dem Hotel wie folgt schriftlich vorliegen: Zimmerbelegung bzw. Teilnehmerzahl bis 14 Tage vor Anreise zum Veranstaltungstermin.
3 a. Der Mieter erklärt detailliert welchen Charakter die Veranstaltung hat: Politische Veranstaltung, Kulturelle/religiöse Veranstaltung, Privater Charakter, Kommerzielle Veranstaltung, o.ä..
- Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Sollte der Verursacher die während seiner Veranstaltung verursachten Störuung eines seiner Gäste oder selbst nicht einstellen, werden die geforderten Reduktionen auf Kosten von anderen Gästen ohne Verhandlungen in Rechnung gestellt.
- Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich binnen einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig binnen fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen den vereinbarten bzw. üblichen Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
- Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
- Die Anbringung von Dekorationsmaterial o.ä., sowie die Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb der angemieteten bzw. vereinbarten Räume bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Bei der Nutzung von Konfetti, Streugut etc wird eine Sonderreinigung in Rechnung gestellt.
- Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 8 Tagen Rechnungsdatum der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren, dem Gast eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, gelten folgende Regelungen für Vorauszahlungen:
30 % 8 Wochen vor Veranstaltung.
40 % 6 Wochen vor Veranstaltung.
30% 2 Woche vor Veranstaltung.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
- Erfüllungsort für diese Zahlungsverpflichtungen bleibt der Sitz des Hotels, auch dann, wenn etwa auf Grund besonderer Vereinbarungen die Forderungen kreditiert oder auf Grund vereinbarter Rechnungsstellung erst später fällig werden.
- Aufgrund der aktuellen Inflation können Buffet-& allgemeine Veranstaltungspreise in Zukunft abweichen. Vor allem die rapide steigenden Lebensmittelpreise machen eine langfristige Kalkulation für uns unmöglich. – daher können wir momentan keine Preisgarantien geben. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
- Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
- Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarten Leistungen inkl. bei Dritten vereinbarte Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
- Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels aus zu lösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
- Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Logis /Veranstaltungen (bis 14 Personen):
Bis 42 Tage vor Anreise / Beginn der Veranstaltung: kostenfrei
28 Tage vor Anreise / Beginn der Veranstaltung: 50% des vereinbarten Gesamtpreises für den gebuchten Reise / Veranstaltungszeitraum (Raummieten, Restaurantumsatz, Tagungs- oder Veranstaltungspauschalen, Fremdleistungen)
20 Tage vor Anreise / Beginn der Veranstaltung: 90% des vereinbarten Gesamtumsatzes für den gebuchten Reise / Veranstaltungszeitraum (Raummieten, Restaurantumsatz, Tagungs- oder Bankettpauschalen, Fremdleistungen)
Logis/Veranstaltungen (ab 15 Personen):
bis 56 Tage vor Anreise / Beginn der Veranstaltung: kostenfrei
55 bis 35 Tage vor Anreise / Beginn der Veranstaltung: kostenfrei, wenn weniger als 30 % der Gruppenteilnehmer stornieren. Darüber hinaus werden 30% des vereinbarten Gesamtpreises für den gebuchten Reisezeitraum (Raummieten, Restaurantumsatz, Tagungs- oder Bankettpauschalen, Fremdleistungen) in Rechnung gestellt.
34 bis 21 Tage vor Anreise / Beginn der Veranstaltung: 60% des vereinbarten Gesamtpreises für den gebuchten Reisezeitraum (Raummieten, Restaurantumsatz, Tagungs- oder Bankettpauschalen, Fremdleistungen)
20 bis 0 Tage vor Anreise / Beginn der Veranstaltung: 90% des vereinbarten Gesamtpreises für den gebuchten Reisezeitraum (Raummieten, Restaurantumsatz, Tagungs- oder Bankettpauschalen, Fremdleistungen)
Wir empfehlen den Abschluss einer Hotel-Rücktrittskosten-Versicherung.
- Der Abzug ersparter Aufwendungen ist in den prozentualen Stornierungskosten berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- Rücktritt des Hotels
- Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern oder Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer oder Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
- Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe und Reinigung während des Aufenthaltes
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 16.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
- Unsere Zimmer werden während des Aufenthaltes des Gastes nur auf Nachfrage an der Rezeption gereinigt.
VII. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
- Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss dem Hotel spätestens zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll.
Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Es wird die Abrechnung mit der vereinbarten Anzahl der Gäste berechnet, bei mehr Gästen werden alle zusätzlichen Gäste mit einem Aufschlag von 10 % berechnet. Sollten es weniger Gäste sein, wird die vertraglich vereinbarte Anzahl der Gäste berechnet.
- Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % soll dem Hotel frühzeitig, spätestens bis 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95 % der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. § 6 (2) Satz 3 gilt entsprechend.
- Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen.
- Bei exklusiv gebuchten Buffets ist die Berechnungsgrundlage mind. 25 Vollzahlende Gäste. Im Falle Personenreduzierungen werden immer mindestens 25 Personen voll abgerechnet.
- Das Hotel behält sich Raumänderungen vor, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Vertragspartner zumutbar sind.
- Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzlichen Kosten für die Vorhaltung von Personal, Veranstaltungsräumen und sonstiger Ausstattung angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
- Bei Veranstaltungen, die über 22:00 Uhr hinausgehen, berechnet das Hotel, falls nicht anders vereinbart, Service, Stewarding – und Küchenpersonal mit € 48,00 pro Stunde pro Mitarbeiter bis alle Arbeiten inklusive Aufräumarbeiten abgeschlossen sind zusätzlich. Ferner kann das Hotel aufgrund Einzelnachweises Fahrtkosten der Mitarbeiter weiterberechnen, wenn diese nach Betriebsschluss der öffentlichen Verkehrsmittel den Heimweg antreten müssen.
VIII. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
- Technische Einrichtungen und Anschlüsse
- Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
- Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. Es werden € 3,00 pro Gast pro Tag Energiepauschale zusätzlich berechnet.
- Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen (W-Lan) zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
- Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
- Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
- Der Vertragspartner und ggf. die dem Vertrag Beigetretenen verpflichten sich, dem Hotel von der Pflicht zur Abführung von GEMA-Gebühren für Musikdarbietungen in den gemieteten Räumen freizustellen und die dafür anfallenden Gebühren auf eigene Rechnung abzuführen.
- Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
- Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
- Alle vom Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen.
- Mitgebrachte Ausstellung- oder sonstige Gegenstände sowie Dekorationsmittel sind nach Ende der Veranstaltung zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
- Haftung des Hotels sowie des Kunden
- Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier gegenüber in vollem Umfang für die durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden.
- Wird der Hotelier durch höhere Gewalt, Krankheit, Streik o.ä. in der Erfüllung seiner Leistung behindert, so kann hieraus keine Schadenspflicht abgeleitet werden, jedoch ist der Hotelier dem Auftraggeber gegenüber verpflichtete, sich um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 702 BGB), das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,– sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,–. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 3.500,– im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
- Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Die Kosten übernimmt der Kunde und muss die Kosten vor Versand begleichen. Eine Haftung für Verlust, Verzögerungen oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
- Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, dann jedoch nur zu den unter Punkt 3 genannten Haftungsbegrenzungen.
- Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer! Bei Nichteinhaltung behalten wir uns vor für eine Sonderreinigung € 180.- in Rechnung zu stellen.
XII. Allgemeine Bestimmungen
- Touristische Informationen und Auskünfte aller Art werden vom Hotel nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr. Personenbezogene Daten fallen grundsätzlich in das Datenschutzgesetz, hier erteilt das Hotel keinerlei Auskunft.
- Fundsachen (liegengebliebene Gegenstände) werden nur auf Anfrage und per Nachnahme zugesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer 6-monatigen Aufbewahrung. Nach diesem Zeitpunktwerden die Gegenstände verwertet.
- Bei der Beförderung von gilt die in Ziffer XI/3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Haftungsbegrenzung.
- Der Vertragspartner und der Beigetretene verpflichten sich, die Räume nach Beendigung der Veranstaltung zu sichern, von jeglichen eingebrachten Gegenständen zu beräumen und herrenlose Gegenstände zu verwahren
XIII. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Gruppenreisen, Tagungs- und Bankettveranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand-auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten-ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Gastes zu klagen.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Das Hausrecht, die Befugnis zur Kontrolle und die Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen obliegt grundsätzlich dem Hotel. Daneben üben der Vertragspartner und die Beigetretenen diese Rechte im Rahmen der durchzuführenden Veranstaltung für die Dauer der Veranstaltung aus. Das Hotel ist berechtigt, im Rahmen der An- und Abfahrten Kontrollen der Belieferung vorzunehmen. Der Vertragspartner und der Beigetretene verpflichten sich, von den jeweiligen Lieferanten die Einwilligung dafür einzuholen.
- Das Hotel LinderHof ist nicht bereit, an einem alternativen Streitbeilegungs-verfahren nach §36 VSBG teilzunehmen.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Bedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich diese Allgemeinen Bedingungen als lückenhaft erweisen.